Bürger und Bürgerinnen in Allensbach müssen ihr Trinkwasser abkochen, weil aktuell der in der Trinkwasserverordnung festgelegte mikrobiologische Grenzwert überschritten wird. Das Abkochgebot gilt nicht für die Ortsteile Kaltbrunn, Langenrain, Freudental und Hegne.
