Geflügelpest breitet sich auch in Tuttlingen aus

Bei zwei tot aufgefundenen Stockenten in der Stadt Tuttlingen ist die Geflügelpest nachgewiesen worden. Um die Verbreitung der Krankheit einzudämmen, werden vor allem Jäger im Landkreis Tuttlingen gebeten, kranke oder verendete Wasservögel dem Veterinäramt zu melden.

Zum Schutz der Hausgeflügelbestände ordnet das Landratsamt Tuttlingen per Allgemeinverfügung die Aufstallung von Geflügel im zentralen und südlichen Landkreis vorläufig bis zum Ende des Monats sowie die Einhaltung verschiedener Biosicherheitsmaßnahmen an. Von der Stallpflicht betroffen sind, jeweils mit allen Teilorten: Tuttlingen, Mühlheim, Fridingen, Immendingen, Geisingen, Talheim, Seitingen-Oberflacht, Wurmlingen, Rietheim-Weilheim, Dürbheim, Buchheim, Neuhausen ob Eck und Emmingen-Liptingen.

Für das gesamte Kreisgebiet gilt außerdem, dass noch nicht gemeldete Geflügelhaltungen unverzüglich beim Veterinäramt zu registrieren sind und aufgegebene Haltungen abgemeldet werden müssen!

Wer krank erscheinende oder tote Wasservögel, Greifvögel oder Raben findet, sollte diese nicht anfassen, sondern sie dem Veterinäramt melden. Bei dem aktuell kursierenden Virus sind zwar bislang keine Übertragungen auf den Menschen bekannt, es ist aber trotzdem immer Vorsicht geboten.