Jugendschöffinnen und -schöffen sind als ehrenamtliche Vertreter der Gesellschaft an der Urteilsfindung in Jugendstrafsachen beteiligt. Das Landratsamt sucht gemeinsam mit den Jugendgerichten im Bodenseekreis interessierte und geeignete Erwachsene, die als Jugendschöffen gewählt werden wollen. Wer diese verantwortungsvolle Aufgabe übernimmt, arbeitet regelmäßig an den Amtsgerichten Tettnang und Überlingen, sowie an den Landgerichten Ravensburg und Konstanz bei der Rechtsprechung in Strafverfahren gegen Jugendliche mit. Die Amtszeit dauert von 2024 bis 2028. Bewerbungen sind bis 15. Mai 2023 möglich.
Jugendschöffinnen und -schöffen sollten soziale Kompetenz haben und das Handeln eines jungen Menschen in seinem sozialen Umfeld beurteilen können. Dafür sind besondere Erfahrung in der Jugenderziehung, Lebenserfahrung und Menschenkenntnis nötig. Wer zum Richten über Menschen berufen ist, braucht außerdem Verantwortungsbewusstsein dafür, dass ein Urteil in das Leben anderer Menschen eingreift. Objektivität und Unvoreingenommenheit müssen deshalb auch in schwierigen Situationen gewahrt werden. Das Amt eines Jugendschöffen verlangt Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und – wegen des teilweise anstrengenden Sitzungsdienstes – gesundheitliche Eignung. Juristische Kenntnisse sind nicht erforderlich. Jugendschöffen müssen ihre Rolle im Jugendstrafverfahren kennen, über Rechte und Pflichten informiert sein und sich über die Ursachen von Kriminalität und den Sinn und Zweck von Strafe Gedanken gemacht haben. Sie müssen bereit sein, Zeit zu investieren, um sich über ihre Mitwirkungs- und Gestaltungsmöglichkeiten weiterzubilden. Zu Beginn der Amtszeit werden die Schöffinnen und Schöffen durch die Gerichte zu ihren Aufgaben und den gesetzlichen Rahmenbedingungen geschult. Die Teilnahme an den Gerichtsverhandlungen kann nur aus zwingendem Grund abgesagt werden, zum Beispiel Krankheit. Die Dauer der einzelnen Gerichtsverfahren ist sehr unterschiedlich, von wenigen Stunden bis mehreren Tagen.