
Baden-Württemberg
Pandemiestufe 3 in Baden-Württemberg und das bedeutet:
- Maskenpflicht in der Öffentlichkeit, wo der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann
- Private Zusammentreffen begrenzt auf zehn Personen oder zwei Haushalte
- Die Teilnehmerzahl bei öffentlichen Veranstaltungen beschränkt auf maximal 100
- Lehrer und Schüler müssen ab der 5. Klasse ab heute Masken im Unterricht tragen
Des Weiteren sollen:
- die Kliniken ihre Kapazitäten für Corona-Patienten stufenweise anpassen
- und die Fieber-Ambulanzen und Corona-Teststellen werden wieder hochgefahren.
Sollten diese Maßnahmen in der nächsten Woche keine Wirkung zeigen, seien weitere Einschränkungen nicht auszuschließen.
Schweiz
Ab heute gilt hier:
- Maskenpflicht in allen öffentlich zugänglichen Räumen (Geschäfte, Museen, Kinos, Hotels, Praxen,...)
- In der Gastronomie darf nur sitzend gegessen und getrunken werden
- Die Kontaktzettel müssen ausgefüllt werden
- Bei privaten Veranstaltungen gilt: nicht mehr als 15 Personen
- Bei öffentlichen Veranstaltungen gilt: ab 100 Personen muss ein Hygiene-Schutzkonzept vorliegen
